Evangelische Kirchengemeinde Buchen
 

Räume mieten im Ev. Gemeindehaus Wachenbuchen

Evangelisches Gemeindehaus mit 

Kindertagesstätte und Jugendzentrum

Kilianstädter Str. 1a

63477 Maintal


NEU: 

Die Preise gelten für 6 oder 24 Stunden Nutzung inkl. Auf- und Abbau. Der Veranstalter ist für den Auf- und Abbau und Endreinigung selbst verantwortlich. Werden die Räume nicht in ordnungsgemäßem Zustand übergeben, wird die Reinigung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Anfragen für Vermietungen bitte stellen an:

vermietungen.kirchengemeindebuchen@ekkw.de




Nutzungsmöglichkeiten:

Im Erdgeschoß des Gemeindehauses können Räume gemietet werden für:                                                                   - Tagungen, Versammlungen, Besprechungen etc., Vereinsveranstaltungen                                                                 - Feierlichkeiten zu  Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Beerdigungen  und anderen Kasualien, private                 Geburtstagsfeiern ab dem 30. Geburtstag und andere Jubiläen.


Das Obergeschoß mit Jugendraum und Foyer kann an ehren-, haupt- oder nebenamtliche Mitarbeiter der Kirchengemeinde vermietet werden. Die Vermietung bedarf der Zustimmung der Leitung der Jugendarbeit. Weitere Anmietungen sind auf Antrag an den Kirchenvorstand möglich.


Besondere Konditionen

Örtliche Vereine erhalten eine Ermäßigung von 25 %. 

Nichtmitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Buchen zahlen einen Aufschlag von 25 %. 


Und  so geht's: 

Sie schreiben eine Email an:

vermietungen.kirchengemeindebuchen@ekkw.de

und fragen an, ob ihr Wunschtermin frei ist. Eine:r aus dem Vermietungsteam meldet sich dann bei Ihnen telefonisch oder per Mail. Gegebenenfalls wird gemeinsam nach einem anderen passenden Termin gesucht.
Danach füllen Sie die Nutzungsvereinbarung aus. Entweder Sie laden diese hier runter oder Sie bekommen Sie als Mail geschickt.

Die ausgefüllte Nutzungsvereinbarung senden Sie an die o.g. Email-Adresse zurück.






 



Hinweis:

Laut Beschluss des Kirchenvorstandes vermieten wir nicht in folgenden Zeiten: 

- Schließzeit der Kita in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien

- Karwoche von Palmsonntag bis Ostersonntag

- Woche zwischen Volkstrauertag und Totensonntag einschl. der beiden Tage

Tröster sind nach Absprache immer möglich.